Gemäß Bundnaturschutzgesetz §39 werden Zwischen dem 1. März bis 30. September keine Rückschnitte vorgenommen.
Form und Jahresrückschnitte werden bis zu einer Höhe von ca. 2,50m durchgeführt.
Höhere Hecken/Büsche müssen vor Ort begutachtet werden.
Idealerweise erfolgt ein Heckenschnitt im Frühjahr nach dem letzten Frost. Hierdurch wird ein dichtes Wachstum gleich zu Beginn der Vegetationszeit zu gewährleisten.
Für schnellwachsende Hecken wird ein zweimal im Jahr stattfindender Formschnitt empfohlen. Hierdurch wird ein gleichmäßiges Wachstum garantiert.
Mobil: +49 170 297 3061
Festnetz: +49 8321 7862161
E-mail: Info@derhausmeister.bayern
Ostrachstraße 9, 87527 Sonthofen
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